Dies ist eine Sure, die Wir herabgesandt und zur bindenden Pflicht gemacht haben. In ihr sandten Wir klare Zeichen herab, auf daß ihr euch ermahnen lasset.
Die unzüchtige Frau und den unzüchtigen Mann, sollt ihr beide mit einhundert Hieben belegen, und laßt nicht Mitgefühl mit den beiden euch ergreifen in (einer Angelegenheit des) göttlichen Gesetzes, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und ihrer Bestrafung soll eine Anzahl von Gläubigen beiwohnen.
Ein unzüchtiger Mann darf nur eine unzüchtige Frau oder eine Götzendienerin heiraten, und eine unzüchtige Frau darf nur einen unzüchtigen Mann oder einen Götzendiener heiraten. Den Gläubigen aber ist dies verboten.
Und diejenigen, die unbescholtene Frauen beschuldigen, dann aber nicht vier Zeugen beibringen, peitscht sie mit achtzig Hieben und nehmt niemals mehr eine Zeugenaussage von ihnen an, denn sie sind Frevler, -
Und wenn jemand seinen Ehepartner beschuldigt und keine Zeugen hat außer sich selbst, dessen alleinige Zeugenaussage kann angenommen werden, wenn er viermal bei Allah schwört, daß er ganz gewiß zu den wahrhaftigen gehört, -
Und wäre nicht die Huld Allahs und Seine Barmherzigkeit mit euch, und wäre nicht Allah Allverzeihend und Allweise (wie wäre es dann um euch bestellt!).